Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Gemeinde Ellerhoop ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite der Gemeinde Ellerhoop
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite/mobile Anwendung ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf Bewertung der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit des Landes Schleswig-Holstein: Prüfstelle für barrierefreie Informationstechnik.
Nicht barrierefreie Bereiche
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht oder noch nicht vollumfänglich barrierefrei:
Zurzeiteit fehlen auf der Webseite Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache.
Ein Großteil der von uns veröffentlichten Dokumente sind noch nicht vollumfänglich barrierefrei.
Teilweise sind Bilder noch nicht durch Beschreibungen ergänzt worden.
Der HTML-Code beinhaltet noch für die Barrierefreiheit relevante Syntaxfehler.
Die Tastaturbedienbarkeit ist nicht überall gegeben
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 02.05.2025 erstellt.
Barrieren melden: Feedback und Kontaktangaben
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen kontaktieren Sie uns über unsere Emailadresse:
Oder Sie melden sich per Post oder telefonisch:
Gemeinde Ellerhoop
Hurst-Green-Platz 1
25373 Ellerhoop
Telefon: +49 4120 909960
Beschwerdeverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Auf der Internetseite der Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holsteins finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.
Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:
Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
beim Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung
Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel
Telefon: +49 431 988 1620
E-Mail: